Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übernahme- und Benutzungsbedingungen
Rollstuhl und Meer
Inhaber: Dieter Runge
Nagelschmiedgasse 12, 50827 Köln
Zahlungsziel: Bitte überweisen Sie den offenen Betrag innerhalb von 8 Tagen auf das angegebene Konto.
Bestätigung des Mieters:
Ich, der Mieter, bestätige, dass diese sowie die umseitigen Bedingungen Bestandteil des Vertrages sind und erkenne diese ausdrücklich an. Ein Exemplar habe ich erhalten. Ich übernehme zur Miete obiges Fahrzeug mit Schlüssel, Batterieladegerät sowie Stecker-Adapter, alles in einwandfreiem, fahrbereitem Zustand, zu folgenden sowie umseitigen Bedingungen.
Dem Mieter ist untersagt:
a) Verwendung des Fahrzeuges zur gewerblichen Personenbeförderung. Weitervermietung, ungesetzliche Beförderung durch von Zoll- oder sonstigen verbotenen Gut.
b) Fahren nach Alkoholgenuss oder Übermüdung.
Reparaturen:
Defekte, Verlust, Unfälle müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Reparaturen werden ausschließlich vom Vermieter ausgeführt.
Verlust:
Des Fahrzeuges oder dessen Zubehör sowie persönlicher Gegenstände gehen zu Lasten des Mieters.
Verhalten bei Unfällen:
a) Name und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen sowie polizeiliche Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge feststellen, Skizze anfertigen.
b) keine Schuldanerkenntniserklärung abgeben.
c) Fahrzeug nur dann stehen lassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherstellung gesorgt ist.
d) im Falle eines Unfalles sind Sie verpflichtet, sofort durch die zuständige Polizei den Tatbestand feststellen zu lassen. Auch bei geringfügigen Schäden muss unverzüglich ein ausführlicher Bericht dem Vermieter ausgehändigt werden.
Versicherungsschutz:
Das gemietete Fahrzeug ist lt. gesetzlicher Bestimmungen eine Gehhilfe, so dass ausschließlich die private Haftpflichtversicherung des Mieters für den Schaden an Dritten haftet.
Haftung des Mieters:
Der Mieter haftet für alle Schäden, die an dem Fahrzeug sowie seiner Ausrüstung entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, einschließlich Bergungskosten. Batterieladung zu Lasten des Mieters, Kilometer sind frei.
Stand: 01/2019